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Ratgeber

Wertminderung — was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht

Auch nach perfekter Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert. Wir erklären, wie die merkantile Wertminderung berechnet wird und wann Sie Anspruch haben.

Florian Tokic4 Min. Lesezeit

Was ist Wertminderung?

Auch ein perfekt reparierter Schaden bleibt im Fahrzeugbrief vermerkt. Beim Wiederverkauf wirkt sich das auf den erzielbaren Preis aus — diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung.

Wann steht sie zu?

In der Regel bei Fahrzeugen, die jünger als 5 Jahre sind und unter 100.000 Kilometern Laufleistung haben. Die Schadenhöhe sollte 1.500 Euro übersteigen — bei Bagatellschäden ist die Wertminderung meist null.

Wer zahlt?

Die Wertminderung ist Teil des Gesamtschadens und wird zusätzlich zur Reparaturkostenerstattung von der Haftpflicht des Unfallverursachers ausgezahlt. Sie müssen den Wagen nicht verkaufen, um Anspruch zu haben.

Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

  • Insistieren — die Wertminderung ist im Gutachten begründet.
  • Anwalt einschalten (Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Haftpflicht).
  • Gegebenenfalls zweites Gutachten einholen.

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