Ratgeber
Ihre Rechte als Geschädigter
Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz — dazu gehören weit mehr als die reinen Reparaturkosten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Ansprüche und typischen Versicherungs-Fallstricke zusammen.
Freie Sachverständigenwahl
Sie wählen den Gutachter — nicht die Versicherung. Diese darf Ihnen weder ihren Hausgutachter aufzwingen noch Drohungen mit Verzögerung oder Kürzung aussprechen.
Wertminderung
Auch nach perfekter Reparatur sinkt der Wiederverkaufswert. Diese sogenannte „merkantile Wertminderung" wird im Gutachten beziffert und ist von der Haftpflicht des Verursachers zu erstatten.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Während der Reparaturdauer haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Klasse oder auf Nutzungsausfall (pauschaler Tagessatz). Beides regelt die gegnerische Haftpflicht.
Anwaltskosten
Im Schadensfall können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt einschalten — übliche Praxis, vor allem bei nicht eindeutigen Lagen oder höheren Schäden.
Wiederbeschaffungswert vs. Reparaturkosten
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (Totalschaden), zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei Reparaturkosten bis 130 % darf in Eigenregie repariert werden — wir prüfen die Schwellen im Gutachten.
