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H-Kennzeichen

§ 23 StVZO und Wert in einem Termin.

Für das H-Kennzeichen braucht es die Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen — die wir vor Ort in Hamburg durchführen. Im selben Termin erstellen wir das ergänzende Wertgutachten, das die Versicherung für die Klassiker-Tarif-Umstellung mit Marktwert-Deckung verlangt.

Voraussetzungen für die H-Zulassung

  • Fahrzeug-Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück
  • Erhaltungszustand mindestens „gut“ (Note 2 bis 3)
  • Weitgehend originalgetreuer Zustand
  • Modifikationen nur, wenn zur Bauzeit verbreitet oder zeitgenössisch eingetragen

FAQ

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