H-Kennzeichen
§ 23 StVZO und Wert in einem Termin.
Für das H-Kennzeichen braucht es die Begutachtung nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen — die wir vor Ort in Hamburg durchführen. Im selben Termin erstellen wir das ergänzende Wertgutachten, das die Versicherung für die Klassiker-Tarif-Umstellung mit Marktwert-Deckung verlangt.
Voraussetzungen für die H-Zulassung
- Fahrzeug-Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück
- Erhaltungszustand mindestens „gut“ (Note 2 bis 3)
- Weitgehend originalgetreuer Zustand
- Modifikationen nur, wenn zur Bauzeit verbreitet oder zeitgenössisch eingetragen
