„Bringen Sie Ihr Fahrzeug zu unserer Partnerwerkstatt — das geht schneller und ist günstiger." Diesen Satz hören Geschädigte fast täglich. Die Wahrheit dahinter: Sie müssen das nicht.
Klares Recht: Freie Werkstattwahl
Warum Versicherungen es trotzdem versuchen
Partnerwerkstätten geben Versicherungen Sonderkonditionen:
- Niedrigere Stundenverrechnungssätze
- Gebrauchtteile statt Neuteile
- Kürzere Reparaturwege
- Verzicht auf bestimmte Prüfungen
Das spart der Versicherung Geld — auf Ihre Kosten.
Ihre Rechte als Geschädigter
- Reparatur in Markenwerkstatt Ihrer Wahl
- Abrechnung nach regionalen marktüblichen Sätzen (auch fiktiv)
- Originalersatzteile statt „gleichwertige" Teile
- Volle Beweissicherung durch unabhängiges Gutachten
Achtung bei eigener Kasko
Bei einem selbstverschuldeten Unfall über die Vollkasko sieht es anders aus — hier kann es eine vertraglich vereinbarte Werkstattbindung geben. Bei der gegnerischen Haftpflicht: niemals.
Goldene Regel
Erst Gutachten — dann Werkstattwahl. Niemals umgekehrt. Wer zuerst zur Partnerwerkstatt fährt, verliert seinen wichtigsten Hebel.
Fazit
Sie entscheiden, wer Ihr Auto repariert. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt abgerechnet wird.
