Nach einem Unfall stehen Sie vor einer entscheidenden Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt — oder brauchen Sie ein vollständiges Schadengutachten? Die Antwort hat direkten Einfluss darauf, wie viel Geld Sie am Ende tatsächlich erhalten.
Der Kostenvoranschlag — die günstige Falle
Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten. Er sagt nichts über:
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Restwert bei Totalschaden
- Reparaturweg und Beweissicherung
Das Schadengutachten — Ihr vollständiger Anspruch
Ein unabhängiges Gutachten erfasst alle Positionen, die Ihnen zustehen. Es ist juristisch belastbar und wird von Gerichten anerkannt.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — ab einem Schaden von rund 750 €. Sie haben also kein Kostenrisiko.
Sie sind unsicher?
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und sagen Ihnen ehrlich, was sich für Sie lohnt — Gutachten oder Kostenvoranschlag.
