Wenn Ihr Auto nach einem Unfall einen Totalschaden hat, bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Klingt fair — ist es aber oft nicht. Denn der Restwert wird gerne künstlich nach oben getrieben.
Der Trick mit der Restwertbörse
Versicherungen schicken Ihr Fahrzeug auf bundesweite Online-Restwertbörsen. Ein Aufkäufer aus 700 km Entfernung bietet plötzlich 4.000 € mehr als jeder Händler vor Ort. Die Versicherung rechnet diesen Wert an — und Sie bekommen weniger ausbezahlt.
Was der BGH dazu sagt
So schützen Sie sich
- Eigenes unabhängiges Gutachten beauftragen
- Restwert über drei regionale Händler ermitteln
- Fahrzeug erst verkaufen, wenn das Gutachten vorliegt
- Niemals Restwertangebote der Versicherung ungeprüft akzeptieren
Die Differenz ist oft vierstellig
In der Praxis liegen zwischen regional ermitteltem Restwert und Versicherungs-Restwertbörse häufig 2.000 bis 5.000 € — Geld, das ohne Gutachten verloren geht.
Fazit
Bevor Sie verkaufen: erst Gutachten, dann Entscheidung. Wer zuerst auf das Restwertangebot der Versicherung reagiert, verliert seinen Spielraum.
