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Ratgeber

Restwertbörse: Wie Versicherungen mit fiktiven Angeboten tricksen

Versicherungen schicken Ihr Fahrzeug auf bundesweite Online-Restwertbörsen und drücken so die Auszahlung. Wie Sie sich schützen und welche BGH-Rechtsprechung Sie kennen sollten.

Ali Biabani6 Min. Lesezeit

Wenn Ihr Auto nach einem Unfall einen Totalschaden hat, bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Klingt fair — ist es aber oft nicht. Denn der Restwert wird gerne künstlich nach oben getrieben.

Der Trick mit der Restwertbörse

Versicherungen schicken Ihr Fahrzeug auf bundesweite Online-Restwertbörsen. Ein Aufkäufer aus 700 km Entfernung bietet plötzlich 4.000 € mehr als jeder Händler vor Ort. Die Versicherung rechnet diesen Wert an — und Sie bekommen weniger ausbezahlt.

Was der BGH dazu sagt

So schützen Sie sich

  • Eigenes unabhängiges Gutachten beauftragen
  • Restwert über drei regionale Händler ermitteln
  • Fahrzeug erst verkaufen, wenn das Gutachten vorliegt
  • Niemals Restwertangebote der Versicherung ungeprüft akzeptieren

Die Differenz ist oft vierstellig

In der Praxis liegen zwischen regional ermitteltem Restwert und Versicherungs-Restwertbörse häufig 2.000 bis 5.000 € — Geld, das ohne Gutachten verloren geht.

Fazit

Bevor Sie verkaufen: erst Gutachten, dann Entscheidung. Wer zuerst auf das Restwertangebot der Versicherung reagiert, verliert seinen Spielraum.

Restwert-Gutachten anfragen

Kurzantwort: Warum Restwertangebote kritisch geprüft werden sollten

Der Restwert ist der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug noch am Markt erzielt. Versicherungen nutzen dafür häufig Restwertbörsen. Problematisch wird es, wenn sehr hohe Angebote aus überregionalen Quellen den tatsächlichen regionalen Markt überzeichnen und dadurch Ihre Abrechnung drücken.

Worauf Geschädigte achten sollten

Regionale Verwertbarkeit: Ein Restwertangebot muss praktisch realisierbar sein. Entfernung, Abholung, Zahlungsmodalitäten und Bindefrist sind entscheidend.

Nachvollziehbare Angebotsbasis: Unklare Händler, kurze Fristen oder nicht überprüfbare Angebote sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.

Vergleich mit Wiederbeschaffungswert: Restwert und Wiederbeschaffungswert entscheiden zusammen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Summe reguliert wird.

Dokumentation im Gutachten: Ein unabhängiges Gutachten hält fest, welche Restwertbasis verwendet wurde und warum sie plausibel ist.

Warum frühe Beweissicherung hilft

Wer das Fahrzeug zu schnell verkauft, repariert oder aus der Hand gibt, verliert möglicherweise Belege. Deshalb sollte der beschädigte Zustand vor jeder Verwertung sauber fotografiert und bewertet werden. Bei Blaulicht Gutachten dokumentieren wir Zustand, Ausstattung und Schadenumfang so, dass Restwertangebote sachlich eingeordnet werden können.

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