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Ratgeber

Restwertbörse: Wie Versicherungen mit fiktiven Angeboten tricksen

Versicherungen schicken Ihr Fahrzeug auf bundesweite Online-Restwertbörsen und drücken so die Auszahlung. Wie Sie sich schützen und welche BGH-Rechtsprechung Sie kennen sollten.

Ali Biabani

Wenn Ihr Auto nach einem Unfall einen Totalschaden hat, bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Klingt fair — ist es aber oft nicht. Denn der Restwert wird gerne künstlich nach oben getrieben.

Der Trick mit der Restwertbörse

Versicherungen schicken Ihr Fahrzeug auf bundesweite Online-Restwertbörsen. Ein Aufkäufer aus 700 km Entfernung bietet plötzlich 4.000 € mehr als jeder Händler vor Ort. Die Versicherung rechnet diesen Wert an — und Sie bekommen weniger ausbezahlt.

Was der BGH dazu sagt

So schützen Sie sich

  • Eigenes unabhängiges Gutachten beauftragen
  • Restwert über drei regionale Händler ermitteln
  • Fahrzeug erst verkaufen, wenn das Gutachten vorliegt
  • Niemals Restwertangebote der Versicherung ungeprüft akzeptieren

Die Differenz ist oft vierstellig

In der Praxis liegen zwischen regional ermitteltem Restwert und Versicherungs-Restwertbörse häufig 2.000 bis 5.000 € — Geld, das ohne Gutachten verloren geht.

Fazit

Bevor Sie verkaufen: erst Gutachten, dann Entscheidung. Wer zuerst auf das Restwertangebot der Versicherung reagiert, verliert seinen Spielraum.

Restwert-Gutachten anfragen

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