Bei einem Verkehrsunfall mit geteilter Schuld zahlt die gegnerische Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens — entsprechend der Haftungsquote. Was viele nicht wissen: Mit dem sogenannten Quotenvorrecht können Sie den Anteil, den Sie eigentlich selbst tragen müssten, häufig trotzdem in voller Höhe zurückholen.
Was ist das Quotenvorrecht?
Das Quotenvorrecht ist in § 86 Abs. 1 S. 2 VVG geregelt. Der Grundgedanke: Wer seinen Schaden teilweise über die eigene Vollkaskoversicherung abwickelt, soll dadurch nicht schlechter gestellt werden.
Bei einer Haftungsquote von zum Beispiel 50/50 bekommen Sie normalerweise nur die Hälfte jeder Schadensposition ersetzt. Das Quotenvorrecht sorgt aber dafür, dass die Positionen, die Ihre Kasko nicht abdeckt, bevorzugt und in voller Höhe aus der Quote des Unfallgegners bezahlt werden.
Diese Positionen sind quotenbevorrechtigt
Die Kasko zahlt sie nicht — deshalb genießen sie Vorrang:
- Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Auslagen- bzw. Kostenpauschale
Beispielrechnung bei einer Haftungsquote von 50/50
| Schadensposition | Betrag | Quotenbevorrechtigt? |
|---|---|---|
| Reparaturkosten (über Kasko abgerechnet) | 8.000 € | nein |
| Wertminderung | 1.000 € | ja |
| Nutzungsausfall | 600 € | ja |
| Selbstbeteiligung Kasko | 500 € | ja |
| Gutachterkosten | 800 € | ja |
| Kostenpauschale | 30 € | ja |
| Gesamtschaden | 10.930 € |
Ihr Anspruch gegen die gegnerische Versicherung beträgt bei 50 Prozent 5.465 €.
Die Summe der quotenbevorrechtigten Positionen liegt bei 1.000 + 600 + 500 + 800 + 30 = 2.930 €.
- Ohne Quotenvorrecht bekämen Sie davon nur 50 Prozent, also 1.465 € aus eigener Tasche zurück.
- Mit Quotenvorrecht werden diese 2.930 € zuerst und vollständig aus Ihrem Anspruch von 5.465 € bedient — Sie erhalten die kompletten 2.930 € zurück.
Der verbleibende Betrag (5.465 − 2.930 = 2.535 €) entfällt auf die bereits von der Kasko gezahlten Reparaturkosten.
Warum das in der Praxis oft übersehen wird
Versicherungen wenden das Quotenvorrecht selten von sich aus an. Wird die Abrechnung einfach „quotal" auf alle Positionen heruntergerechnet, verschenken Geschädigte schnell mehrere hundert Euro. Entscheidend sind:
- eine saubere Aufstellung aller Schadenspositionen,
- die klare Trennung zwischen kaskogedeckten und quotenbevorrechtigten Positionen,
- eine belastbare Grundlage durch ein unabhängiges Gutachten.
Gerade die Höhe von Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten ergibt sich erst aus einem fachgerechten Schadengutachten — und genau diese Positionen entscheiden über die Höhe Ihres Vorteils.
Fazit
Das Quotenvorrecht ist ein echter Hebel bei Unfällen mit Mithaftung. Wer seine Abrechnung nicht prüfen lässt, zahlt im Zweifel drauf. Erst Gutachten, dann Quote sauber aufteilen — so holen Sie das Maximum heraus.
Lassen Sie Ihre Quotenabrechnung anwaltlich prüfen: Verkehrsrechtsanwalt Hamburg — unsere Partner holen für Sie heraus, was Ihnen zusteht.
