Ihr Auto ist in der Werkstatt. Wie kommen Sie zur Arbeit, zum Einkauf, zur Familie? Sie haben zwei Möglichkeiten — und beide werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Variante 1: Mietwagen
Sie mieten ein gleichwertiges Fahrzeug. Die Versicherung zahlt — aber:
- Nur erforderliche und angemessene Mietkosten
- Nutzung muss tatsächlich stattfinden
- Klasse darf nicht höher sein als das beschädigte Fahrzeug
Variante 2: Nutzungsausfallentschädigung
Sie verzichten auf den Mietwagen und bekommen einen Tagessatz für jeden Tag, an dem Ihr Auto nicht fahrbereit ist.
Wie lange wird gezahlt?
- Während der Reparaturdauer (laut Gutachten)
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungsdauer (i.d.R. 14 Tage)
- Bei Verzögerung durch Versicherung: länger
Was viele nicht wissen
Auch ein nicht zugelassenes Zweitfahrzeug schließt den Anspruch nicht aus, wenn Sie das beschädigte Fahrzeug regelmäßig genutzt haben. Selbst bei kurzen Reparaturen lohnt sich die Geltendmachung.
Fazit
Wir kalkulieren Nutzungsausfall korrekt nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer — keine Spielräume für Kürzungen.
